amtliche Meldebestätigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wohnungsnachweis (Synonym), Meldebescheinigung (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldekarte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.