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Ambulanten Pflegedienst gründen

Sachsen-Anhalt 99018120104000, 99018120104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018120104000, 99018120104000

Leistungsbezeichnung

Ambulanten Pflegedienst gründen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Pflegehilfe (Synonym), Pflegedienst zulassen (Synonym), Pflegeleistung (Synonym), Haushaltshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Pflegen ist Ihre Passion? Gründen Sie Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst.

Volltext

Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen.

Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.

Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.

Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Hierin wird geregelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsurkunde für die Pflegedienstleitung (PDL) und stellvertretende PDL als
    • Pflegefachfrau / Pflegefachmann,
    • oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • oder Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Nachweis der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • Nachweis der Berufspraxis
  • aktuelles Führungszeugnis für die PDL
  • aktuelles Führungszeugnis des Inhabers oder der Inhaberin  oder des Trägers
  • Beschäftigungsnachweis (Nachweis der Sozialversicherungspflichtig vollbeschäftigten PDL und stellvertretenden PDL)
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
  • Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht etc.)
  • Nachweis über die Anzeige beim Gesundheitsamt
  • Nachweis über die Anzeige beim Finanzamt
  • Information über den Träger der Einrichtung
  • ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag
  • Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
  • Antragsformular
  • Kostenaufstellung
  • Personalaufstellung
  • Musterpflegevertrag
  • Pflegekonzept
  • Information über ggf. Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Voraussetzungen

  • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person ist eine ausgebildete Pflegefachkraft.
  • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person hat eine abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. ein Studium des Pflegemanagements abgeschlossen.
  • Sie haben eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre.
  • Sie müssen eine stellvertretende verantwortliche Person bestimmen, die die genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt).

Bearbeitungsdauer

Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die IK-Nummer erhalten Sie auf formlosen Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

Nach der Zulassung finden in regelmäßigen Abständen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst statt. Hierbei wird geprüft, ob Sie die Qualitätsstandards für die Pflege einhalten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Zulassung ist die Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt) zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden