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Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen

Sachsen-Anhalt 99147003064000, 99147003064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003064000, 99147003064000

Leistungsbezeichnung

Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Volltext

Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
  • Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
  • Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
  • Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
  • Oder das Mitglied ist verstorben

Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden