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Wechsel in eine andere Schulform beantragen

Sachsen-Anhalt 99088013005000, 99088013005000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088013005000, 99088013005000

Leistungsbezeichnung

Wechsel in eine andere Schulform beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulwechsel (Synonym), Bildungsgang (Synonym), Schulformwechsel (Synonym), Schulform (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.

Volltext

Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.

Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.

Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.

Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind

  • die Sekundarschule,
  • die Gesamtschule,
  • die Gemeinschaftsschule,
  • das Gymnasium.

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

  • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

  • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre beziehungsweise der letzten 4 Schulhalbjahre)
  • Übergangsberechtigung (zum Beispiel für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe)
  • soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich:
    • bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Notwendige Angaben:
    • angestrebte Schulform und gewünschter Schuljahrgang soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich
    • Fremdsprachen (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Fremdsprachenfolge)
  • Sonstiges:
    • spezieller Förderbedarf

Voraussetzungen

  • Antrag der Eltern
  • Beschluss der Klassenkonferenz

Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.

  • Bei einem Wechsel in einen gymnasialen Bildungsgang sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wechsel an eine Förderschule:

  • Sie oder die allgemeinbildende Schule können einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen.

Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule: 

  • erfolgt automatisch
  • Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.

Wechsel in einen anderen Bildungsgang:

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 stellen.
  • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
  • Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
  • Sie werden hierbei umfassend beraten.
  • Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
  • Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss des Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.
  • Wechsel an eine Förderschule:
    • formloser Antrag auf Schulwechsel muss gestellt werden.
  • Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule: 
    • erfolgt automatisch
    • Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.
  • Wechsel in einen anderen Bildungsgang:
    • Formloser Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 kann gestellt werden.
    • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
    • Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
    • Hierbei erfolgt eine umfassend Beratung.
    • Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.
  • Zuständig: die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls das Landesschulamt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein