Nebenwohnung abmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zweitwohnsitz (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Zusammen ziehen (Synonym), Zweitwohnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.11.2015
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.