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Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Sachsen-Anhalt 99107013148002, 99107013148002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013148002, 99107013148002

Leistungsbezeichnung

Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gesundheitsdienst (Synonym), Gesundheitshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Versorgung

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt 12.10.2020

Teaser

Sie sind nicht krankenversichert und haben ein geringes Einkommen? Dann leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe auch für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche.

Volltext

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern zählen:

  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungen
  • Vorbeugemaßnahmen
  • Beratung

Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Sozialamt. Mit Ihrer Vorsprache dort stellen Sie auch gleichzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe.

Das Sozialamt prüft dann, ob Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben und somit bei einer Krankenversicherung als Mitglied angemeldet werden können.

Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie auch nicht bei einer Krankenversicherung angemeldet werden.

In diesem Fall wird geprüft, ob die Hilfe zur Gesundheit für Ihr Kind vom Sozialamt übernommen werden kann. Hierzu müssen Sie unter Umständen weitere Unterlagen einreichen. Sie erhalten nach der Prüfung einen Bescheid vom Sozialamt. Darin stehen die Art, der Umfang und die Dauer der bewilligten Leistung.

Bei einem Notfall müssen Sie vorab keinen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Hilfen zur Gesundheit vorher beantragen.

Das gilt nicht bei einem Notfall.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern:

  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungen
  • Vorbeugemaßnahmen
  • Beratung

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden