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Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

Sachsen-Anhalt 99096016001000, 99096016001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096016001000, 99096016001000

Leistungsbezeichnung

Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gewässer (Synonym), Motorboote (Synonym), Wasser (Synonym), Motorboot (Synonym), Gestattung (Synonym), Bootstyp (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schifffahrt (096)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.

Volltext

Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

  • Das Baden
  • Tauchsport
  • Das Tränken an Tränkstellen
  • Eissport
  • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
  • Schwemmen
  • Schöpfen mit Handgefäßen

Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • Bezeichnung des Gewässers
  • gegebenfalls Lageplan
  • Bootstyp
  • Motortyp
  • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
  • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

Voraussetzungen

  • Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
  • Sie nutzen ein kleines Fahrzeug

Kosten

EUR  65,00 bis EUR 1.250,00

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gestattung bei Befahren von Gewässern mit Motorboot notwendig
  • Gestattung max. 10 Jahre gültig
  • Zuständig sind untere Wasserbehörden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.