Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Inhalt
Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Begriffe im Kontext
Gewässer (Synonym), Motorboote (Synonym), Wasser (Synonym), Motorboot (Synonym), Gestattung (Synonym), Bootstyp (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.10.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:
- Das Baden
- Tauchsport
- Das Tränken an Tränkstellen
- Eissport
- Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
- Schwemmen
- Schöpfen mit Handgefäßen
Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.
Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.
Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.
- vollständige Adresse
- Telefonnummer
- Bezeichnung des Gewässers
- gegebenfalls Lageplan
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)
- Gestattung bei Befahren von Gewässern mit Motorboot notwendig
- Gestattung max. 10 Jahre gültig
- Zuständig sind untere Wasserbehörden
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.