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Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen

Sachsen-Anhalt 99134031174000, 99134031174000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134031174000, 99134031174000

Leistungsbezeichnung

Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Förderung (Synonym), Hospiz (Synonym), stationär (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), ambulant (Synonym), Zuschuss (Synonym), Hospizdienst (Synonym), ambulante Hospizdienste (Synonym), Ehrenamt (Synonym), Sterbebegleitung (Synonym), palliativ (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Finanzierung (174)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Versorgung

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.  

Volltext

Ambulante Hospizleistungen

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,

In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.

Stationäre Hospizleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.

Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

Erforderliche Unterlagen

Stationäre Hospizleistung:

  • Ärztliche Verordnung

Voraussetzungen

Ambulante Hospizleistungen

  • Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
  • oder ihre Angehörigen,

die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.

Stationäre Hospizleistungen

  • Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
  • die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
  • es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
  • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.

Kosten

Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.

Verfahrensablauf

  • Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.

Kurztext

Ambulante Hospizleistungen

  • Sterbende, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.
  • Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste und Kinderhospizdienste, die für Versicherte qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt, in der Familie oder in bestimmten Einrichtungen (z.B. Altenpflege, Krankenhaus) erbringen
  • Angemessener Zuschuss zu den notwendigen Personal- und Sachkosten (Restfinanzierung durch Spenden)
  • Der ambulante Hospizdienst erbringt im Rahmen der Sterbebegleitung palliativ-pflegerische Beratung (Begleitung und psychosoziale Unterstützung)
  • Kein Eigenanteil der Versicherten

Stationäre Hospizleistung

  • Versicherte haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 95 Prozent zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen,
  • verbleibende 5 Prozent werden durch das Hospiz über Spenden finanziert (kein Eigenanteil der Versicherten)
  • Behandlung ist palliativpflegerisch

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden