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Feldes- und Förderabgabeerklärung ändern

Sachsen-Anhalt 99020048011000, 99020048011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020048011000, 99020048011000

Leistungsbezeichnung

Feldes- und Förderabgabeerklärung ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Feldes- und Förderabgabeerklärung (Synonym), Sole (Synonym), Sand (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Gestein (Synonym), bergfrei (Synonym), Salz (Synonym), Förderabgabevoranmeldung (Synonym), Quarz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

Teaser

In Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung sind falsche Angaben hinterlegt? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle richtig stellen.

Volltext

Wenn Sie erkennen, dass in Ihrer abgegebene Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben hinterlegt sind und dass es dadurch zu einer zu geringen Zahlung kommen kann oder bereits gekommen ist, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Nachzahlungen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Mitteilung entrichten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sobald Sie bemerken, dass Angaben Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung nicht korrekt sind, müssen Sie dies anzeigen und gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten.

Kosten

Gegebenenfalls Nachzahlungen.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stelle. Sie erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der jeweiligen Festsetzungsfrist.

Frist

Ergibt sich durch die Änderung eine Nachzahlung, dann müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach der Anzeige bezahlen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden