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Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen beantragen

Sachsen-Anhalt 99001034016000, 99001034016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001034016000, 99001034016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Akkreditierung (Synonym), DIN EN ISO/IEC 17025 (Synonym), Notifizierung (Synonym), Fachkunde (Synonym), Kompetenznachweis (Synonym), Bekanntgabe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Teaser

Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
  • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
  • Auflistung der personellen Ausstattung
  • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
  • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2

Voraussetzungen

Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

  • den Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben,
  • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
  • zuverlässig, unabhängig und
  • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.

Verfahrensablauf

Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß BImSchV).

Frist

Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung  erfolgt im Recherche-​System-​Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht Halle

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare