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Abweichende Ruhezeit beantragen

Sachsen-Anhalt 99006004017000, 99006004017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006004017000, 99006004017000

Leistungsbezeichnung

Abweichende Ruhezeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abweichende Ruhezeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Öffentlicher Dienst (Synonym), Ruhezeit (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Wochenarbeitszeit (Synonym), Wöchentliche Arbeitszeit (Synonym), öffentlicher Dienst (Synonym), Arbeitszeitverlängerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei UEberstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 06.11.2023

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
 

Volltext

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich  zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar

  • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
  • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
  • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes 
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden) 
  • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
  • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
  • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
 

Voraussetzungen

  • Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Kosten

Gebühr: 120€ - 720€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

  • Sie stellen beim Landesamt für Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag.
  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung
  • eine vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeit ist zu beantragen
  • die Bewilligung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt
  • die Bewilligung ist befristet
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden