Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Klasse C (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.04.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde