Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen
Inhalt
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen
Begriffe im Kontext
Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter (Synonym), Wissenschaftliche Hausarbeit (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.04.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung
Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
- ausgefülltes Datenerfassungsblatt
- Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
- Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.
- Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen“ aus.
- Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
- Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
- Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
- Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
- Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
- und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.
Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.
Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.
Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.
- Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter beantragen
- Es handelt sich bei dem Antrag zunächst nur um eine Absichtserklärung, die das Landesprüfungsamt für die Planung der Prüfungen benötigt.
- Es erfolgt keine Antwort.
- Zur eigentlichen Zulassung muss der Prüfling persönlich erscheinen und die geforderten Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweise über Leistungspunkte, Immatrikulation und Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit vorlegen.