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Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

Sachsen-Anhalt 99019065007000, 99019065007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019065007000, 99019065007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter (Synonym), Wissenschaftliche Hausarbeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung

Teaser

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Volltext

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
  •  und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter beantragen
  • Es handelt sich bei dem Antrag zunächst nur um eine Absichtserklärung, die das Landesprüfungsamt für die Planung der Prüfungen benötigt.
  • Es erfolgt keine Antwort.
  • Zur eigentlichen Zulassung muss der Prüfling persönlich erscheinen und die geforderten Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweise über Leistungspunkte, Immatrikulation und Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit vorlegen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden