Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen

Sachsen-Anhalt 99088041134000, 99088041134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088041134000, 99088041134000

Leistungsbezeichnung

Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zurücktreten (Synonym), Schuljahrgang (Synonym), Überspringen (Synonym), Schuljahr (Synonym), Versetzung (Synonym), Nichtversetzung (Synonym), Wiederholung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen für Ihr Kind einen abweichenden Wechsel des Schuljahrganges beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.

Volltext

Ob Ihr Kind am Schuljahresende versetzt wird, hängt von der Leistungsentwicklung und den Noten ab. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.

Sie können bei der Schule beantragen, dass Ihr Kind eine Klasse wiederholt (freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs) oder in eine höhere Klasse versetzt wird (Überspringen eines Schuljahrgangs).

Sie können zum Schulhalbjahr beantragen, dass Ihr Kind den nächst tieferen Schuljahrgang besucht (freiwilliges Zurücktreten). Das ist nicht möglich, wenn Ihr Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.

Ihr Kind kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag der/ des Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

  • Antrag der Personensorgeberechtigten
  • Beschluss der Klassenkonferenz
  • Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen Schulform

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag an die Schule zum freiwilligen Wiederholen, zum freiwilligen Zurücktreten oder zum Überspringen.

Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für das freiwillige Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang müssen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Versetzungsentscheidung kann Widerspruch bei der Schule eingelegt werden.

Kurztext

  • Schuljahrwechsel Zustimmung
  • Die Versetzung erfolgt zum Schuljahresende auf Grund der Leistungsentwicklung und der vorliegenden Noten durch Beschluss der Versetzungskonferenz. Abweichend kann für das Kind eine freiwillige Wiederholung desselben Schuljahrgangs oder ein Überspringen eines Schuljahrgangs bei der besuchten Schule beantragt werden. Zum Schulhalbjahr kann ein freiwilliges Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang beantragt werden. Ein freiwilliges Zurücktreten ist nicht zulässig, wenn das Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.
  • Die Schülerin oder der Schüler kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.
  • Für das freiwillige Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang ist der Antrag spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses zu stellen.
  • Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag an die Schule zum freiwilligen Wiederholen, zum freiwilligen Zurücktreten oder zum Überspringen. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein