Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 21i Absatz 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- § 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Artikel 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Wenn Sie mit einer Drohne ein Gebiet überfliegen, benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis dafür. Solche Gebiete nennt man „geografische UAS-Gebiete“. Sie werden von der Luftfahrtbehörde festgelegt und regeln, wo Drohnenflüge erlaubt, eingeschränkt oder ganz verboten sind. Damit sollen Risiken vermieden werden für
- die öffentliche Sicherheit,
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
- die Umwelt.
In ganz Deutschland gibt es bestimmte Bereiche, die Sie mit Ihrer Drohne nicht ohne Weiteres überfliegen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel
- Autobahnen und Bundesstraßen
- Flüsse und Kanäle, die dem Bund gehören
- private Wohngrundstücke
Sie wollen so ein Gebiet mit Ihrer Drohne überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle bekommen (zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken und in einer Höhe von weniger als 100 Metern)?
Sie können eine Genehmigung dafür beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Es gibt eine allgemeine und eine Einzelerlaubnis.
- Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls:
- Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
- Lageplan
- schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
- Freigabe Deutsche Flugsicherung
- Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
- weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
- ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
- erforderliche Kompetenznachweise
- vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
- zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
- zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz
- soll beim Betrieb einer Drohne ein geografisches UAS-Gebiet (UAS ¬– Unmanned Aircraft System, unbemanntes Luftfahrzeugsystem) überflogen werden, ist unter Umständen eine Genehmigung zum Einflug in das geografische Gebiet erforderlich
- Beispiele für geografische Gebiete:
- Bundesfernstraßen
- Bundeswasserstraßen
- Wohngrundstücke
- Einflug in ein geografisches Gebiet beziehungsweise in geografische Gebiete muss vorab bei zuständiger Stelle beantragt werden
- 2 Optionen:
- Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete
- Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet
- erforderliche Unterlagen:
- Hauptantrag: Betrieb eines UAS in geografischen UAS-Gebieten
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls
- Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
- Lageplan
- Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
- Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
- weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
- Voraussetzungen:
- ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
- erforderliche Kompetenznachweise
- Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind, wie zum Beispiel:
- Freigabe Deutsche Flugsicherung
- schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
- zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
- zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und des Natur- und Umweltschutzes