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Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Sachsen-Anhalt 99080103001000, 99080103001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080103001000, 99080103001000

Leistungsbezeichnung

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Dipul (Synonym), UAS Zone (Synonym), UAV (Synonym), Geografische UAS Gebiete (Synonym), Geozone (Synonym), UAS Gebiet (Synonym), Unbemannte Luftfahrtsysteme (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Fluggerät (Synonym), Plattform Unbemannte Luftfahrt (Synonym), UAS (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen. 

Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

Wenn Sie mit einer Drohne ein Gebiet überfliegen, benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis dafür. Solche Gebiete nennt man „geografische UAS-Gebiete“. Sie werden von der Luftfahrtbehörde festgelegt und regeln, wo Drohnenflüge erlaubt, eingeschränkt oder ganz verboten sind. Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
  • die Umwelt.

In ganz Deutschland gibt es bestimmte Bereiche, die Sie mit Ihrer Drohne nicht ohne Weiteres überfliegen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Autobahnen und Bundesstraßen
  • Flüsse und Kanäle, die dem Bund gehören
  • private Wohngrundstücke

Sie wollen so ein Gebiet mit Ihrer Drohne überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle bekommen (zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken und in einer Höhe von weniger als 100 Metern)? 
Sie können eine Genehmigung dafür beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Es gibt eine allgemeine und eine Einzelerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls:
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
    • Lageplan
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

Voraussetzungen

  • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
    • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
    • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

Kosten

Verwaltungsgebühr: 200€
200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.
Verwaltungsgebühr: 100€
Ca. 100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage

Kurztext

  • soll beim Betrieb einer Drohne ein geografisches UAS-Gebiet (UAS ¬– Unmanned Aircraft System, unbemanntes Luftfahrzeugsystem) überflogen werden, ist unter Umständen eine Genehmigung zum Einflug in das geografische Gebiet erforderlich
  • Beispiele für geografische Gebiete:
    • Bundesfernstraßen
    • Bundeswasserstraßen
    • Wohngrundstücke
  • Einflug in ein geografisches Gebiet beziehungsweise in geografische Gebiete muss vorab bei zuständiger Stelle beantragt werden 
  • 2 Optionen:
    • Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete
    • Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet
  • erforderliche Unterlagen:
    • Hauptantrag: Betrieb eines UAS in geografischen UAS-Gebieten 
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls
      • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
      • Lageplan
      • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
      • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
  • Voraussetzungen:
    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind, wie zum Beispiel:
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und des Natur- und Umweltschutzes 

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden