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Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Sachsen-Anhalt 99107023037001, 99107023037001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023037001, 99107023037001

Leistungsbezeichnung

Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eigenheim (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wiederholungsantrag (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldantrag (Synonym), Wohngeldveränderung (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Eigentüme (Synonym), Einfamilienhaus (Synonym), Wohngeldzahlung (Synonym), Miete (Synonym), Mietwohnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

der Weiterleistung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Teaser

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Volltext

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

Voraussetzungen

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
  • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
  • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wohngeld Feststellung der Weiterleistung
  • Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt
  • Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums kann ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden
  • Voraussetzungen werden dann erneut geprüft
  • zuständig: Wohngeldbehörde

Ansprechpunkt

Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein