Wohngelderhöhung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Wohnen und Umzug (1050200)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
• Nachweis über die Änderung.
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
- Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
- Bei Verringerung des Gesamteinkommen, Erhöhung der Mietbelastung, erhöhte Anzahl an Haushaltsmitgliedern kann ein Antrag auf Wohngelderhöhung gestellt werden
- zuständig: Wohngeldbehörde