Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauverfahren (2050500)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
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Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
- Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
- unbeabsichtigte Grundwassererschließung muss auch bei bereits angezeigter Bohrung unverzüglich gemeldet werden
- Bohrung muss nach Rücksprache mit der jeweiligen Behörde ggf. vorübergehend eingestellt werden
- zuständig:
- zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
- untere Wasserbehörden
Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.