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Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen

Sachsen-Anhalt 99108012005003, 99108012005003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005003, 99108012005003

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (individuell, 395405321)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

bei Baumaßnahmen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig. Anträge, z.B. für Baumaßnahmen, Container, Gerüststellungen, Materiallagerungen, werden von den beiden zuständigen Stellen bearbeitet.

Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Wenden Sie sich möglichst zuerst an das Team Sondernutzung. Dieses leitet den Vorgang ggf. weiter.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt wird der ausgefüllte Antrag auf "Sondernutzung / Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers" mit Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Flächen, ein maßstabgerechter Lageplan (1:500) und ggf. die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder Trassenzustimmung.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung.
Für die Sperrung werden Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.OSt) berechnet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Sondernutzung muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der Sondernutzungsbescheid wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag ist schriftlich einzureichen.