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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012070277000, 99012070277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070277000, 99012070277000

Leistungsbezeichnung

Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Bauantrag (Synonym), Gebäude (Synonym), Teilbaugenehmigung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Anlagen (Synonym), Bauen (Synonym), Errichtung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Teilgenehmigung (277)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Volltext

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten.

Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (digital oder schriftlich)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
  • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält

Kosten

Gebühr: 50€ - 1.500€
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monat(e)
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
  • Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
  • nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
  • notwendig für den Beginn von Bauarbeiten von einzelnen genehmigungspflichtigen Teilen vor Erteilung einer Baugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung digital oder in Textform
  • Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein