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Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen

Sachsen-Anhalt 99012106007002, 99012106007002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007002, 99012106007002

Leistungsbezeichnung

Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauvorhaben (Synonym), Befreiung (Synonym), Abweichung (Synonym), Ausnahme (Synonym), Verfahrensfreie Bauvorhaben (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

bei verfahrensfreien Bauvorhaben

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Volltext

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für: 

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.         

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€ - 500€
Für die Zulassung einer Ausnahme
Mehr erfahren
Gebühr: 50€ - 5.000€
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
Mehr erfahren

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Anforderungen, Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden