Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012070020001, 99012070020001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070020001, 99012070020001

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauen (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Gebäude (Synonym), Errichtung (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Verlängerung (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauantrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Genehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
  • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

Hinweise

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung
  • Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
  • Antrag während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden