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Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012072006000, 99012072006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072006000, 99012072006000

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauvorhaben (Synonym), Bauen (Synonym), Hausbau (Synonym), Anlage (Synonym), Gebäude (Synonym), Änderung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), bauliche Anlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen.

Kosten

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese zu ergänzen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Frist

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

  • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben oder
  • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

Hinweise

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Änderung von Anlagen Genehmigung
  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
  • notwendig für die Änderung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
  • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden