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Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012101101000, 99012101101000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012101101000, 99012101101000

Leistungsbezeichnung

Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauen (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Änderung (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Bebauungsgebiet (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauantrag (Synonym), Gebäude (Synonym), Gemeinde (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Genehmigungsfreistellung (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Errichtung (Synonym), Anlagen (Synonym), Wohngebäude (Synonym), Hausbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Für die Änderung von bestimmten Gebäuden oder Anlagen brauche Sie keine Baugenehmigung. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Volltext

Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben verändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält

Voraussetzungen

  • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften

Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn

  • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
  • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
  • die Erschließung gesichert ist und
  • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder den Bau untersagt.

Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

Kosten

Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
  • Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie keine Untersagung beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
  • Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
  • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

Frist

Keine Fristen

Hinweise

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage bei der zuständigen Gemeinde einreichen
  • notwendig für die Änderung aller genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
  • Einbindung bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig
  • zuständig: Gemeinde

Ansprechpunkt

Gemeinde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden