Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Eintrag Aalregister löschen (Synonym), Aalfischerei Abmeldung (Synonym), Aalfischerei beenden (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei abmelden (Synonym), Aalfischerei aufgeben (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
- Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
- Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
- schriftlich