Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Amtlichen (beglaubigten) chronologischen Ausdruck aus dem Registerblatt aus dem Genossenschaftsregister anfordern

Sachsen-Anhalt 99044004012002, 99044004012002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99044004012002, 99044004012002

Leistungsbezeichnung

Amtlichen (beglaubigten) chronologischen Ausdruck aus dem Registerblatt aus dem Genossenschaftsregister anfordern

Leistungsbezeichnung II

Amtlichen (beglaubigten) chronologischen Ausdruck aus dem Registerblatt aus dem Genossenschaftsregister anfordern.

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Genossenschaftsregister (044)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

als chronologischer Ausdruck aus Registerblatt

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

§ 1 GenRegV  in Verbindung mit § 30a Abs. 1, 4 und 5 HRV

Teaser

Hier erfahren Sie, wie Sie einen amtlichen (beglaubigten) chronologischen Ausdruck aus dem Registerblatt aus dem Genossenschaftsregister anfordern können.

Volltext

Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Genossenschaftsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 20€
amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie

Der Online-Abruf von Daten aus den Registern und von Dokumenten über das Registerportal ist kostenfrei.
Für die bloße Einsicht in Registerdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Genossenschaftsregister beim zuständigen Registergericht.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck. Beim Vereinsregister erhalten Sie einen nicht amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden