Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Bescheinigung (keine bestimmte oder weitere Eintragung vorhanden) aus dem Genossenschaftsregister anfordern

Sachsen-Anhalt 99044006012000, 99044006012000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99044006012000, 99044006012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung (keine bestimmte oder weitere Eintragung vorhanden) aus dem Genossenschaftsregister anfordern

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung (keine bestimmte oder weitere Eintragung vorhanden) aus dem Genossenschaftsregister anfordern.

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Genossenschaftsregister (044)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

HIer erfahren Sie, wie Sie eine Bescheinigung (keine bestimmte oder weitere Eintragung vorhanden) aus dem Genossenschaftsregister anfordern können.

Volltext

Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Handelsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Stendal.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handelsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden