Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen

Sachsen-Anhalt 99012102101000, 99012102101000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012102101000, 99012102101000

Leistungsbezeichnung

Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen

Leistungsbezeichnung II

Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Genehmigungsfreistellung (Synonym), Gebäude (Synonym), Bauen (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauantrag (Synonym), Nutzungsänderung (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Bebauungsgebiet (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Wohngebäude (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Gemeinde (Synonym), Anlagen (Synonym), Hausbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Volltext

Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Das heißt, Sie brauchen keine Baugenehmigung, müssen aber prüffähige Unterlagen bei der Gemeinde einreichen (z.B. für ein Einfamilienhaus im B-Plangebiet).

Bei einer Nutzungsänderung nehmen Sie keine baulichen Änderungen vor (z.B. Umnutzung eines Wohngebäudes in Büroräume).

Erforderliche Unterlagen

  • Formular für Genehmigungsfreistellungsverfahren (digital oder schriftlich)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen 
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung 
     

Voraussetzungen

  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften 

Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn 

  • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
  • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
  • die Erschließung gesichert ist und
  • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein verein-fachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.

Falls Sie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wollen, müssen Sie diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragen.
 

Kosten

Es entstehen Gebühren nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen bzw. zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
  • Sie dürfen mit dem Bau beginnen, wenn:
    • Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zu ständigen Gemeinde erhalten
    • oder die Gemeinde vorher schriftlich erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll sie keine Untersagung beantragen wird. behandelt werden sollen.
  • Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
  • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie in die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 Monat(e)
Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung einer Anlage bei der zuständigen Gemeinde einreichen
  • notwendig für die Nutzungsänderung aller genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Einreichung per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig 
  • Einbindung bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig
  • zuständig: Gemeinde 
     

Ansprechpunkt

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden