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Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch

Sachsen-Anhalt 99123027023000, 99123027023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023000, 99123027023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flurstück (Synonym), Kataster (Synonym), Grundbuch (Synonym), Flurkarte (Synonym), Grundstück (Synonym), Gebäude (Synonym), Eigentum (Synonym), Nachweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Benötigen Sie eine Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch für Ihr Grundstück für den privaten Gebrauch? Dann nutzen Sie den Geobasis-Viewer des Landes Sachsen-Anhalt.

Volltext

Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem Geobasis-Viewer des Landes Sachsen-Anhalt erhalten.

Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:

  • Flurstücksnummer
  • Flächeninhalt der Flurstücke
  • tatsächliche Nutzung
  • Grundbuchangaben
  • Eigentumsangaben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Es gibt für die Auskunft keine Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Gehen Sie auf die Internetseite des Geodatenportals. Geben Sie dort Ihre Adresse oder Ihr Flurstückskennzeichen ein.

Sie erhalten eine Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einen Rechtsbehelf gibt es nicht.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch auch bei

  • den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes
  • oder bei den Gemeinden und Landkreisen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden