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Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

Sachsen-Anhalt 99020035261000, 99020035261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020035261000, 99020035261000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gewinnen (Synonym), Aufbereitung (Synonym), Pflicht (Synonym), Aufbereitungsbetrieb (Synonym), Bergbaugenehmigung (Synonym), Betriebsplan (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Betriebsplanzulassung (Synonym), Gewinnung (Synonym), Bodenschätze (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Aufsuchungsbetrieb (Synonym), Bergrechtliche Zulassung (Synonym), Bergrecht (Synonym), Gewinnungsbetrieb (Synonym), Ausbeuten (Synonym), Pflichten (Synonym), Führung eines Betriebes (Synonym), Aufsuchung (Synonym), Aufbereiten (Synonym), Lagerstätte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.

Volltext

Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Bodenschätze abbauen wollen und Sie für Ihr Vorhaben keinen Betriebsplan vorlegen müssen, müssen Sie Ihrer Anzeige einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere

  • die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
  • eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
  • Angabe zur Art des Betriebs, zum Beispiel eine Bohranlage
  • Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
    • Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
  • eine Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes

Voraussetzungen

  • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Sie müssen die Aufnahme Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme
  • Gemeldet werden muss die Aufnahme eines
    • Aufsuchungsbetriebes,
    • Gewinnungsbetriebes und
    • Aufbereitungsbetriebes.
  • Frist: Mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit
  • Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu EUR 2.500 Euro
  • Anzeige kann eingereicht werden über
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bhörde
  • Zuständig: zuständige Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Bergbaubetrieb liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden