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Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

Sachsen-Anhalt 99123004037000, 99123004037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123004037000, 99123004037000

Leistungsbezeichnung

Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kataster (Synonym), Nachbarn (Synonym), Grundstück (Synonym), Vermessung (Synonym), Verlauf (Synonym), Grundbuch (Synonym), Zaun (Synonym), Grenzen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten Ihre Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen, dann beantragen Sie eine Grenzfeststellung, beispielsweise für eine Baumaßnahme.

Volltext

Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.

Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
    • Erwerber mit Notarvertrag

Kosten

Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Grenzlänge,
  • der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
  • sowie dem Bodenrichtwert.

Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes.

Oder wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden