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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Sachsen-Anhalt 99107128017001, 99107128017001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107128017001, 99107128017001

Leistungsbezeichnung

Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Traumaambulanz (Synonym), Pflegeleistungen (Synonym), Kriegsauswirkungen (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Gesundheitsschaden (Synonym), Impfgeschädigte (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Geschädigte (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), Grad der Schädigungsfolgen (Synonym), monatliche Entschädigungszahlung (Synonym), Wehrdienstbeschädigte (Synonym), Heilmittel (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), schnelle Hilfen (Synonym), psychotherapeutische Erstversorgung (Synonym), Abfindung (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Gewalttaten (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), Unterstützung (Synonym), Opfer (Synonym), Zivildienstbeschädigte (Synonym), GdS (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Terrortaten (Synonym), Erwerbstätigkeit (Synonym), psychische Gewalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Für Geschädigte

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Geschädigte können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine einmalige Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

Volltext

Sie als Geschädigte erhalten monatliche Entschädigungszahlungen. Anstatt dieser monatlichen Entschädigungszahlungen können Sie jedoch auf Antrag auch eine Abfindung erhalten. Der Antrag auf Abfindung muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung gestellt werden.

Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.

Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von fünf Jahren abgegolten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Ihnen wurden die monatlichen Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.

Kosten

Der Antrag ist kostenlos. 

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Abfindung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob und in welcher Höhe Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Gewährung einer Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Geschädigte haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen wird Ihr Anspruch von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Über den Antrag auf Abfindung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird der Anspruch nicht festgestellt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. 
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Kurztext

  • Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung Bewilligung für Geschädigte
  • Leistungsvoraussetzungen: Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch

Zuständig: zuständige Stelle, in der Regel die Versorgungsämter oder Landesämter für Soziales

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden