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Änderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen

Sachsen-Anhalt 99020038261000, 99020038261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020038261000, 99020038261000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Rohstoffe (Synonym), Übertragung bestimmter Befugnisse (Synonym), Unternehmerpflichten (Synonym), Beaufsichtigung (Synonym), Abberufung verantwortlicher Personen (Synonym), Bodenschätze (Synonym), Bestellung verantwortlicher Personen (Synonym), Ordnungsgemäßer Betriebsablauf (Synonym), Betriebsleiter (Synonym), Übertragung bestimmter Pflichten (Synonym), Geschäftsführer (Synonym), Namhaftmachung (Synonym), Bergrecht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Teaser

Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Bergbaubetrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.

Volltext

In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.

Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.

Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Betrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben. Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen
  • Nachweise für Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung, zum Beispiel:
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation
    • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (bei Erfordernis zum Beispiel unter Tage)

Voraussetzungen

  • Die verantwortliche Person muss auch in ihrer neuen Position die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
  • Sie müssen auch nach Änderung der Position der verantwortlichen Person im Betrieb so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
  • Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung der Stellung der verantwortlichen Personen in Ihrem Betrieb online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anzeige benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Anzeige schriftlich einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Anzeige über die neue Position auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch wenn Sie eine verantwortliche Person im Betrieb bestellen oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.

Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen – Änderung der Stellung im Betrieb Entgegennahme
  • Neben Unternehmern und deren Vertretungspersonen sorgen sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf
  • Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden
  • Soweit im Einzelfall vorläufig eine mündliche Änderung der Stellung erfolgte, hat die Unternehmerin diese gegenüber der bestellten Person schriftlich zu bestätigenÄnderung der Stellung von verantwortlichen Personen im Betrieb muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden
  • Anzeige kann eingereicht werden über
    • Online-Portal BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Bergbaubetrieb liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden