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Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen beantragen

Sachsen-Anhalt 99033009279000, 99033009279000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033009279000, 99033009279000

Leistungsbezeichnung

Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ensemble (Synonym), Denkmal-AfA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Zusicherung (279)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.

Volltext

Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.

Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die abschließende Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie jedoch mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Vertretung: Kopie der Vollmacht oder der Vertretungsbefugnis,
  • Planungsunterlagen Bestand,
  • Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen,
  • Begründung der Verpflichtung beziehungsweise steuerliche Abstimmung vor Beginn der Maßnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde (zum Beispiel im Zuge eines Baugenehmigungsverfahren, einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert)

Voraussetzungen

Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage.
Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um

  • das Baudenkmal zu erhalten (insbesondere die Substanz),
  • die sinnvolle Nutzung sicherzustellen (zum Beispiel durch Heizungsanlagen oder Toiletten),
  • besondere denkmalbedingte Pflege und Unterhaltung zur ermöglichen (zum Beispiel restauratorische Wartung) oder
  • das äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs/einer Gesamtanlage, in dem/der sich das Gebäude befindet, zu erhalten.

Dabei sind nur solche Maßnahmen bescheinigungsfähig, die der Eigentümer mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt hat. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Baugenehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert erfolgen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen. Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend die Voraussetzungen.

Um frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu erhalten, können Sie zusätzlich bei der Bescheinigungsbehörde eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung beantragen. Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie jedoch mit dieser Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausstellung einer Zusicherung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen beantragen
  • schriftlicher Antrag notwendig
  • Antragstellende: Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers
  • zuständig: untere Denkmalschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Denkmal befindet
  • Zusicherung ersetzt nicht die Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

zuständige Denkmalschutzbehörde

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein