Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Abholung von Bioabfällen abmelden

Sachsen-Anhalt 99001056070000, 99001056070000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001056070000, 99001056070000

Leistungsbezeichnung

Abholung von Bioabfällen abmelden

Leistungsbezeichnung II

Abholung von Bioabfällen abmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

braune Tonne (Synonym), Müll (Synonym), Abfall (Synonym), Wertstoff (Synonym), Biotonne (Synonym), Biomüll (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet haben, können Sie die Abholung auch wieder abbestellen.

Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
  • Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
  • Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.

Kosten

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abmeldung / Abbestellung Bioabfälle, zum Beispiel Biotonne
  • Regelungen zur Entsorgung der Bioabfälle finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungs- und -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung von Bioabfällen erlaubt
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Formulare

nicht vorhanden