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Abholung von Verpackungsabfällen anmelden

Sachsen-Anhalt 99001067104000, 99001067104000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001067104000, 99001067104000

Leistungsbezeichnung

Abholung von Verpackungsabfällen anmelden

Leistungsbezeichnung II

Abholung von Verpackungsabfällen anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gelbe Tonne (Synonym), gelber Sack (Synonym), Verpackungstonne (Synonym), Müll (Synonym), Abfall (Synonym), Grüner Punkt (Synonym), Wertstoff (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können die Abholung von Leichtverpackungen (Gelbe Tonne, Gelber Sack) aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn dies angeboten wird.

Volltext

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. In der Gelben Tonne beziehungsweise in dem Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Was gehört in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

  • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

Was gehört nicht in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack?

  • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
  • „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
  • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

Kosten

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Dennoch kann die Abholung kostenpflichtig sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualen System.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verpackungsabfälle (Leichtverpackungen: Gelbe Tonne / Gelber Sack) Abholung Anmeldung
  • Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz erfolgt durch die Dualen Systeme
  • Zuständig: die Dualen Systeme für die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

Formulare

nicht vorhanden