Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
- Approbation als Zahnarzt Verzicht
- Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
- Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der zahnärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein