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Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Sachsen-Anhalt 99071008261000, 99071008261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071008261000, 99071008261000

Leistungsbezeichnung

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungsbezeichnung II

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Ganztagsbetreuung an Schulen (Synonym), KITA (Synonym), Kindertagesstätte (Synonym), Erzieher (Synonym), Personaländerung KITA (Synonym), Ganztägige Betreuung an Schulen (Synonym), Meldung Erziehungspersonal (Synonym), Erzieherinnen (Synonym), Kindertageseinrichtung (Synonym), GBS (Synonym), Personalmeldung KITA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ)

Teaser

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Volltext

Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel

  • eine Kindertagesstätte,
  • eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.

Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
  • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
  • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
  • Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldepflicht:

Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme
  • bei Änderung des Personals in öffentlichen Bildungseinrichtungen muss eine Meldung erfolgen, zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen (KITA) und „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS)
  • folgende Änderungen müssen gemeldet werden:
    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer KITA-Trägerin oder -Träger oder GBS-Trägerin oder -Träger
    • nach abgeschlossener Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher
    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden zum Zwecke der Berufsausbildung als erziehende Person
    • mit einer Ausnahmegenehmigung durch Sozialbehörde
  • Meldung gilt für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten
  • zuständig: zuständige Aufsicht der Kindertageseinrichtung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden