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Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

Sachsen-Anhalt 99063080261000, 99063080261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063080261000, 99063080261000

Leistungsbezeichnung

Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Luftverunreinigung (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), Emissionsüberwachung (Synonym), Luftverschmutzung (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Industrieanlagen (Synonym), Nebenbestimmungen (Synonym), Industrieemissionsrichtlinie (Synonym), Umwelteinwirkungen (Synonym), Genehmigungsbescheid (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu

Bearbeitungsdauer

 Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Genehmigungsbedürftige Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie - Mitteilung über die Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen Entgegennahme
  • Stellt Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie fest, dass Genehmigungsanforderungen für die Anlage nicht eingehalten werden, muss er dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen
  • Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
  • zuständig: zuständige Behörde

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Formulare

nicht vorhanden