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Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Sachsen-Anhalt 99110091011000, 99110091011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110091011000, 99110091011000

Leistungsbezeichnung

Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zuchtbuch (Synonym), Mitteilung Zuchtprogramm (Synonym), Zuchtprogramm (Synonym), Änderung Zuchtprogramm (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Zuchtverband (Synonym), Tierzucht (Synonym), Tiere (Synonym), Tierschutz (Synonym), Zuchttiere (Synonym), Anpassung Zuchtprogramm (Synonym), Nutztiere (Synonym), Zuchtziele (Synonym), Tierzuchtgesetz (Synonym), Zuchtunternehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen an einem bestehenden Zuchtprogramm Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie diese der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

Voraussetzungen

  • Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 - 90 Tag(e)

Frist

Genehmigungsfiktion: 90 Tag(e)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuchtprogramme Änderung
  • Mittelung eines Zuchtunternehmens oder -verbands über Änderungen an einem bestehenden Zuchtprogramm an die zuständige Behörde
  • Mitteilung schriftlich oder online
  • zuständig: Tierzuchtbehörden der Bundesländer auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene

Ansprechpunkt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden