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Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Sachsen-Anhalt 99107140261000, 99107140261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107140261000, 99107140261000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Versicherung (Synonym), Rechtsbruch (Synonym), Krankenversicherung (Synonym), Landesunmittelbar (Synonym), Aufsichtsbehörde (Synonym), Medizinischer (Synonym), Rechtsaufsicht (Synonym), Rechtsverletzung (Synonym), Dienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung​  Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sollten Sie Beschwerde über den Medizinischen Dienst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht sie das Verhalten des Dienstes im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.

Volltext

Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. 

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.

Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.

Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit mindestens vier bis sechs Wochen rechnen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.

Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.

Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.

Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.

Rechtsbehelf

Nicht vorhanden

Kurztext

- ganzer Leistungstitel: Beschwerde über Medizinischen Dienst

- Notwendige Dokumente bei Beschwerde umfassen möglichst eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts und Dokumente, die für den Sachverhalt wichtig sein könnten.

- Die zuständige Aufsichtsbehörde überprüft das Verhalten des Medizinischen Dienstes auf Rechtsverletzungen und wirkt darauf hin, dass der Dienst die Rechtsverletzung behebt.

- Die Beschwerdestellerin / der Beschwerdesteller erhält nach Ende der Prüfung eine Mitteilung.

- zuständige Behörde: der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ansprechpunkt

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden