Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Sachsen-Anhalt 99160018006000, 99160018006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160018006000, 99160018006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Pflanzgenehmigung (Synonym), Weinberg (Synonym), Anbaufläche (Synonym), Zielflurstück (Synonym), Pflanzung (Synonym), Genehmigungspotential (Synonym), Weinbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) 24.01.2025

Teaser

Als Winzerin oder Winzer müssen Sie vor einer Pflanzung eine Pflanzgenehmigung einholen.

Volltext

Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.

Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.

In Sachsen-Anhalt muss ein Antrag gestellt werden, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
  • Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)

Voraussetzungen

Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Genehmigung einer Rebpflanzung.
  • Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
  • Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monat(e)

Frist

Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf dem Bescheid

Kurztext

  • Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung
  • Vor jeder Pflanzung wird eine Pflanzgenehmigung benötigt.
  • Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig.
  • Zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Ansprechpunkt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Formulare

nicht vorhanden