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Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragen

Sachsen-Anhalt 99110082001000, 99110082001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110082001000, 99110082001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder Tiere zu diesem Zweck zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns.  Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Gattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll, sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

Kurztext

  • Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren Erteilung 
  • Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns.   
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  

Ansprechpunkt

Landkreis/kreisfreie Stadt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden