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Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Sachsen-Anhalt 99102169012000, 99102169012000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102169012000, 99102169012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Kommunale Kostensatzung

Teaser

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen.

Volltext

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden