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Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Sachsen-Anhalt 99036043001001, 99036043001001 Typ 1, Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036043001001, 99036043001001

Leistungsbezeichnung

Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 3

Begriffe im Kontext

Auto Unfall Auskunft (Synonym), Fahrzeughalter (Synonym), Zentrales Fahrzeugregister (Synonym), Fahrzeug Personalien (Synonym), Halterauskunft (Synonym), Daten Fahrzeugregister (Synonym), ZFZR (Synonym), Auskunft zum Fahrzeughalter (Synonym), Fahrzeug Schaden Auskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für berechtigte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Teaser

Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

Volltext

Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden. 

Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück). 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Im Rahmen der einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.
  •  In besonders begründeten Fällen ist im Rahmen der erweiterten Fahrzeugregisterauskunft die Angabe von Fahrzeugdaten oder der Personalien des Fahrzeughalters möglich.

Kosten

variabel

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Fahrzeugregisterauskunft bei der für das betreffende Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Sie legen die Gründe für die Anfrage dar.
  • Sie erläutern den Sachverhalt, aus dem sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft ergeben können.
  • In Fällen einer Auskunft aufgrund eines Schadensereignisses (Ereignistag und gegebenfalls Uhrzeit) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden soll. 
  • Ihnen wird die Auskunft nach Abschluss der Prüfung übermittelt. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Fahrzeugregisterauskunft - Erteilung für berechtigte Personen
  • Erteilung von Auskünften zu Fahrzeug- und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr 
  • zuständig: Zulassungsbehörde oder Kraftfahrt-Bundesamt 

Ansprechpunkt

Zulassungsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine