Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.
Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.
Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden.
Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück).
- Im Rahmen der einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.
- In besonders begründeten Fällen ist im Rahmen der erweiterten Fahrzeugregisterauskunft die Angabe von Fahrzeugdaten oder der Personalien des Fahrzeughalters möglich.
Sie beantragen die Fahrzeugregisterauskunft bei der für das betreffende Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde:
- Sie legen die Gründe für die Anfrage dar.
- Sie erläutern den Sachverhalt, aus dem sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft ergeben können.
- In Fällen einer Auskunft aufgrund eines Schadensereignisses (Ereignistag und gegebenfalls Uhrzeit) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden soll.
- Ihnen wird die Auskunft nach Abschluss der Prüfung übermittelt.
- Fahrzeugregisterauskunft - Erteilung für berechtigte Personen
- Erteilung von Auskünften zu Fahrzeug- und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
- zuständig: Zulassungsbehörde oder Kraftfahrt-Bundesamt