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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Sachsen-Anhalt 99036012023000, 99036012023000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000, 99036012023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Unter Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens kann nachgesehen werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch Sie zu veranlassen.

Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach zwei Wochen an das finanzierende Institut zurückgesandt, es sei denn, dieses Institut gewährt andere Fristen.

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheinigungen Teil II regelmäßig per Einschreiben versandt werden. Die Übersendung kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden