Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Unter Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens kann nachgesehen werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch Sie zu veranlassen.
Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach zwei Wochen an das finanzierende Institut zurückgesandt, es sei denn, dieses Institut gewährt andere Fristen.
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheinigungen Teil II regelmäßig per Einschreiben versandt werden. Die Übersendung kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen.