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Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Sachsen-Anhalt 99084025123000, 99084025123000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025123000, 99084025123000

Leistungsbezeichnung

Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr (Synonym), Omnibusverkehr (Synonym), Kraftomnibusse (Synonym), Busvermietung (Synonym), Verlängerung Kraftomnibusse (Synonym), BUS (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Ausflugsfahrten (Synonym), Kraftomnibusverkehr (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Ferienreise (Synonym), Ferienzielreisen (Synonym), Mietbus (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Omnibus (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelle und auslaufende Genehmigung
  • Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu
    • Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.

Kurztext

  • für die Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden
  • Gelegenheitsverkehr
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Verlängerung spätestens nach 10 Jahren notwendig
  • Geltungsdauer Verlängerung: ebenfalls höchstens 10 Jahre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden