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Gehörlosengeld beantragen

Sachsen-Anhalt 99015032080000, 99015032080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015032080000, 99015032080000

Leistungsbezeichnung

Gehörlosengeld beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie haben zusätzliche Kosten aufgrund Ihrer Gehörlosigkeit? Informieren Sie sich hier über den Anspruch auf Gehörlosengeld.

Volltext

Wenn Sie gehörlos sind, kann Ihnen Gehörlosengeld gewährt werden. Es soll Ihre zusätzlichen Kosten aufgrund der Behinderung ausgleichen.

Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 66,50 Euro (ab 01.07.2025). Das Gehörlosengeld wird monatlich in dieser Höhe ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen

•    Antrag auf Gehörlosengeld
•    Feststellungsbescheid im Schwerbehindertenrecht zur erheblichen Hörbeeinträchtigung mit schweren Sprachstörungen 

Voraussetzungen

Sie erhalten Gehörlosengeld, wenn Sie 

  • von Geburt an oder seit dem 7. Lebensjahr taub oder fast taub sind

und

  • wegen einer damit verbundenen schweren Sprachstörung einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.

Das gilt auch, wenn die Taubheit erst später im Leben entstanden ist – sofern die Sprachstörung dadurch ebenfalls so schwer ist, dass ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt wurde.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Gehörlosengeld wird Ihnen ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Antrag beim Landesverwaltungsamt vorliegt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

•    gehörlosen Personen wird auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt
•    ihr Wohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen
•    Gehörlosengeld: 66,50 EUR

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie finden Antragsformulare zum Gehörlosengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

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