Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Weiterführende Informationen zu Hilfen für Senioren beim Alleinbleiben finden Sie hier.