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Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett beantragen

Sachsen 99134053080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134053080000

Leistungsbezeichnung

Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett beantragen

Leistungsbezeichnung II

Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sind Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht in der Lage, den Haushalt selbst zu führen und vermag auch kein Familienangehöriger oder keine Familienangehörige diese Arbeit zu übernehmen, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

Volltext

Sind Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht in der Lage, den Haushalt selbst zu führen und vermag auch kein Familienangehöriger oder keine Familienangehörige diese Arbeit zu übernehmen, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

Die Krankenkasse schickt Ihnen entweder eine Ersatzkraft oder erstattet Ihnen Ihre Kosten in angemessener Höhe, wenn Sie selbst jemanden anstellen. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.

Hinweis: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Organisationen zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet.

Ansprechstelle

Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)

–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliches Attest, das folgende Informationen enthalten sollte:
    • Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin,
    • Tag der Entbindung,
    • voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes.

Voraussetzungen

  • Die haushaltsführende Person ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen.

Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, hängt die Hilfe von den vertraglichen Regelungen ab, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben. Sie sollten sich daher im Zweifel bei Ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Haushaltshilfe stellen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse. Im Internetauftritt einiger Krankenkassen ist der Antrag online abrufbar.
  • Sie können das Formular bei Ihrer Krankenkasse auch telefonisch anfordern.
  • Den ausgefüllten Antrag und die sonstigen Unterlagen übermitteln Sie persönlich oder mit der Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine Angaben

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden